Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Viana Marine & Industrial Consulting UG (haftungsbeschränkt) Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen der Viana Marine & Industrial Consulting UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „VMI“ genannt, und ihren Kunden.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn VMI ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von VMI sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von VMI in Textform annimmt und VMI den Auftrag bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien. Hieraus entstehende zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.
- Der Kunde versichert, zum Abschluss des jeweiligen Vertrages berechtigt zu sein, insbesondere wenn er im Auftrag eines Unternehmens oder eines Dritten handelt.
§ 3 Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
- VMI erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den vereinbarten fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
- Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet VMI die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder betrieblichen Erfolg.
- Bei Inspektions-, QA/QC-, Korrosions-, Beschichtungs- und Survey-Leistungen beziehen sich Bewertungen grundsätzlich auf die zum Zeitpunkt der Prüfung zugänglichen und tatsächlich untersuchten Bereiche, Unterlagen und Messpunkte.
- Verdeckte, nicht zugängliche oder außerhalb des vereinbarten Prüfungsumfangs liegende Mängel sind nicht Gegenstand der Leistung, sofern deren Untersuchung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Technische Bewertungen, Berichte und Empfehlungen ersetzen keine behördlichen, klassifikatorischen oder sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Zulassungen oder Freigaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt VMI alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Der Kunde sorgt dafür, dass erforderliche Zugangs-, Sicherheits-, Arbeits- und Genehmigungsvoraussetzungen am Einsatzort erfüllt sind.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Informationen und Unterlagen verantwortlich.
- Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, können gesondert berechnet werden.
§ 5 Termine, Verfügbarkeit und Leistungszeiten
- Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- VMI informiert den Kunden unverzüglich, wenn vereinbarte Termine aus Gründen, die VMI nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Reisebeschränkungen, fehlender Zugänge, Sicherheitsbedingungen oder vergleichbarer Umstände verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
- Bei Einsätzen vor Ort richtet sich die Leistungszeit nach den im jeweiligen Auftrag oder Angebot vereinbarten Bedingungen.
§ 6 Vergütung und Nebenkosten
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuell vereinbarten Preisregelung.
- Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, besondere Zugangskosten, Genehmigungen, Prüfmittel und sonstige projektbezogene Auslagen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
- Für mehrtägige, längerfristige oder projektbezogene Leistungen können gesonderte Tages-, Wochen-, Monats-, Retainer- oder Projektpreise vereinbart werden.
- Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und vom Kunden beauftragt, veranlasst oder freigegeben werden, werden nach Aufwand oder gemäß einer ergänzenden Vereinbarung berechnet.
§ 7 Rechnungsstellung und Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- Bei größeren oder längerfristigen Projekten ist VMI berechtigt, angemessene Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- VMI ist bei erheblichen Zahlungsrückständen berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
§ 8 Stornierung und Terminverschiebung
- Vereinbarte Vor-Ort-Termine, Inspektionen, Surveys oder Beratungsleistungen können vom Kunden in Textform storniert oder verschoben werden.
- Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Hotel-, Fremd-, Vorbereitungs- oder sonstige projektbezogene Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
- Bei kurzfristiger Absage eines verbindlich vereinbarten Einsatzes kann VMI eine angemessene Vergütung für bereits eingeplante und nicht anderweitig nutzbare Kapazitäten verlangen, soweit VMI tatsächlich ein entsprechender Ausfall entsteht.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Berichte, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
- Berichte, Analysen, Konzepte, Dokumentationen, Vorlagen, Softwarebestandteile, Dashboards und sonstige von VMI erstellte Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zweck bestimmt.
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
- Eine Veröffentlichung, Veränderung oder Weitergabe von Berichten und sonstigen Arbeitsergebnissen an Dritte außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von VMI, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Modelle, Verfahren, Softwarekomponenten, allgemeines Know-how und Arbeitsmittel von VMI verbleiben bei VMI.
- Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten, Unterlagen und Informationen.
§ 10 Digitale, automatisierte und KI-gestützte Leistungen
- Soweit VMI digitale, automatisierte oder KI-gestützte Lösungen entwickelt, implementiert oder einsetzt, richten sich Funktionalität, Umfang und Anforderungen nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
- Ergebnisse digitaler oder KI-gestützter Systeme können insbesondere von Datenqualität, Datenverfügbarkeit, Drittanbietern, Schnittstellen und technischen Rahmenbedingungen abhängen.
- Automatisierte oder KI-gestützte Ergebnisse ersetzen keine gesetzlich, technisch oder organisatorisch vorgeschriebene menschliche Prüfung, Entscheidung oder Freigabe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Daten, Dokumente und Informationen rechtmäßig für den vereinbarten Zweck verarbeitet werden dürfen.
- Änderungen an externen Systemen, Schnittstellen, Plattformen oder Diensten Dritter liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von VMI, soweit VMI diese Änderungen nicht zu vertreten hat.
§ 11 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen geschäftlichen, technischen, finanziellen und betrieblichen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
- Soweit erforderlich, können ergänzend gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen oder NDAs abgeschlossen werden.
§ 12 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von VMI.
- Soweit für eine Leistung eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine entsprechende Vereinbarung.
§ 13 Einsatz von Mitarbeitern und Dritten
- VMI ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Fachkräfte, Spezialisten oder Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde.
- VMI bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
§ 14 Haftung
- VMI haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- VMI haftet ebenfalls unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet VMI nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- VMI haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten oder Weisungen des Kunden beruhen, soweit VMI diese Umstände nicht zu vertreten hat.
- Bewertungen, Feststellungen und Empfehlungen von VMI beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen sowie den vereinbarten Prüfungs- oder Beratungsumfang.
- Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 15 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
- Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks, erhebliche Verkehrs- oder Reisebeschränkungen, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder vergleichbare Ereignisse.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich, die Auswirkungen angemessen zu begrenzen.
- Dauert das Ereignis über einen längeren Zeitraum an und ist einer Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar, können die Parteien den betroffenen Auftrag entsprechend anpassen oder beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 16 Laufzeit und Kündigung
- Projektbezogene Einzelaufträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- Für laufende Beratungs-, Retainer-, Management- oder Supportverträge gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene und nicht vermeidbare Kosten sind zu vergüten.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bremerhaven, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
- VMI bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Die Beschränkung der Gerichtsstandsklausel auf Kaufleute bzw. entsprechende öffentlich-rechtliche Vertragspartner entspricht § 38 ZPO. Gesetze im Internet
§ 19 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben hiervon unberührt.
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Viana Marine & Industrial Consulting UG (haftungsbeschränkt) Stand: August 2026