• Home
  • About
  • References
  • PRICING
  • BOOK CONSULTATION
  • FAQ
  • Impressum
  • AGB
  • Mehr
    • Home
    • About
    • References
    • PRICING
    • BOOK CONSULTATION
    • FAQ
    • Impressum
    • AGB
  • Anmelden
  • Konto einrichten

  • Buchungen
  • Mein Konto
  • Angemeldet als:

  • filler@godaddy.com


  • Buchungen
  • Mein Konto
  • Abmelden

BOOK free 20 min consult

Angemeldet als:

filler@godaddy.com

  • Home
  • About
  • References
  • PRICING
  • BOOK CONSULTATION
  • FAQ
  • Impressum
  • AGB

Konto

  • Buchungen
  • Mein Konto
  • Abmelden

  • Anmelden
  • Buchungen
  • Mein Konto
BOOK free 20 min consult

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Viana Marine & Industrial Consulting UG (haftungsbeschränkt) Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese      Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und      Dienstleistungen zwischen der Viana Marine & Industrial Consulting UG      (haftungsbeschränkt), nachfolgend „VMI“ genannt, und ihren Kunden.
  2. Diese      AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,      juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen      Sondervermögen.
  3. Abweichende,      entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden      nur Vertragsbestandteil, wenn VMI ihrer Geltung ausdrücklich in Textform      zugestimmt hat.
  4. Individuelle      Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen haben im Falle von      Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote      von VMI sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich      bezeichnet werden.
  2. Ein      Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von VMI in Textform      annimmt und VMI den Auftrag bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung      beginnt.
  3. Änderungen      oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der      Abstimmung zwischen den Parteien. Hieraus entstehende zusätzliche      Leistungen können gesondert berechnet werden.
  4. Der      Kunde versichert, zum Abschluss des jeweiligen Vertrages berechtigt zu      sein, insbesondere wenn er im Auftrag eines Unternehmens oder eines      Dritten handelt.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Art      und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot,      Auftrag, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen      Vereinbarung.
  2. VMI      erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den      vereinbarten fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
  3. Soweit      nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet VMI      die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch      einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder betrieblichen Erfolg.
  4. Bei      Inspektions-, QA/QC-, Korrosions-, Beschichtungs- und Survey-Leistungen      beziehen sich Bewertungen grundsätzlich auf die zum Zeitpunkt der Prüfung      zugänglichen und tatsächlich untersuchten Bereiche, Unterlagen und      Messpunkte.
  5. Verdeckte,      nicht zugängliche oder außerhalb des vereinbarten Prüfungsumfangs liegende      Mängel sind nicht Gegenstand der Leistung, sofern deren Untersuchung nicht      ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Technische      Bewertungen, Berichte und Empfehlungen ersetzen keine behördlichen,      klassifikatorischen oder sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen,      Zulassungen oder Freigaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes      vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der      Kunde stellt VMI alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen      erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und      Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Der      Kunde sorgt dafür, dass erforderliche Zugangs-, Sicherheits-, Arbeits- und      Genehmigungsvoraussetzungen am Einsatzort erfüllt sind.
  3. Der      Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in      seinem Auftrag bereitgestellten Informationen und Unterlagen      verantwortlich.
  4. Verzögerungen      oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder      fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, können gesondert berechnet      werden.

§ 5 Termine, Verfügbarkeit und Leistungszeiten

  1. Termine      und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als      verbindlich vereinbart wurden.
  2. VMI      informiert den Kunden unverzüglich, wenn vereinbarte Termine aus Gründen,      die VMI nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können.
  3. Verzögerungen      aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks,      Betriebsstörungen, Reisebeschränkungen, fehlender Zugänge,      Sicherheitsbedingungen oder vergleichbarer Umstände verlängern vereinbarte      Leistungsfristen angemessen.
  4. Bei      Einsätzen vor Ort richtet sich die Leistungszeit nach den im jeweiligen      Auftrag oder Angebot vereinbarten Bedingungen.

§ 6 Vergütung und Nebenkosten

  1. Die      Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuell      vereinbarten Preisregelung.
  2. Soweit      nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Euro zuzüglich      der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Reisezeiten,      Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, besondere Zugangskosten,      Genehmigungen, Prüfmittel und sonstige projektbezogene Auslagen werden      gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis      enthalten sind.
  4. Für      mehrtägige, längerfristige oder projektbezogene Leistungen können      gesonderte Tages-, Wochen-, Monats-, Retainer- oder Projektpreise      vereinbart werden.
  5. Zusätzliche      Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und vom      Kunden beauftragt, veranlasst oder freigegeben werden, werden nach Aufwand      oder gemäß einer ergänzenden Vereinbarung berechnet.

§ 7 Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Rechnungen      sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug      zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist      vereinbart wurde.
  2. Bei      größeren oder längerfristigen Projekten ist VMI berechtigt, angemessene      Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu      stellen.
  3. Bei      Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. VMI      ist bei erheblichen Zahlungsrückständen berechtigt, weitere Leistungen bis      zur Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dies unter      Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

§ 8 Stornierung und Terminverschiebung

  1. Vereinbarte      Vor-Ort-Termine, Inspektionen, Surveys oder Beratungsleistungen können vom      Kunden in Textform storniert oder verschoben werden.
  2. Bereits      entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Hotel-, Fremd-,      Vorbereitungs- oder sonstige projektbezogene Kosten können dem Kunden in      Rechnung gestellt werden.
  3. Bei      kurzfristiger Absage eines verbindlich vereinbarten Einsatzes kann VMI      eine angemessene Vergütung für bereits eingeplante und nicht anderweitig      nutzbare Kapazitäten verlangen, soweit VMI tatsächlich ein entsprechender      Ausfall entsteht.
  4. Dem      Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich      geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Berichte, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

  1. Berichte,      Analysen, Konzepte, Dokumentationen, Vorlagen, Softwarebestandteile,      Dashboards und sonstige von VMI erstellte Arbeitsergebnisse sind      ausschließlich für den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zweck bestimmt.
  2. Nach      vollständiger Zahlung erhält der Kunde das für den vereinbarten      Vertragszweck erforderliche Nutzungsrecht an den individuell für ihn      erstellten Arbeitsergebnissen.
  3. Eine      Veröffentlichung, Veränderung oder Weitergabe von Berichten und sonstigen      Arbeitsergebnissen an Dritte außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks      bedarf der vorherigen Zustimmung von VMI, sofern nicht ausdrücklich etwas      anderes vereinbart wurde.
  4. Vorbestehende      Methoden, Vorlagen, Modelle, Verfahren, Softwarekomponenten, allgemeines      Know-how und Arbeitsmittel von VMI verbleiben bei VMI.
  5. Der      Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten,      Unterlagen und Informationen.

§ 10 Digitale, automatisierte und KI-gestützte Leistungen

  1. Soweit      VMI digitale, automatisierte oder KI-gestützte Lösungen entwickelt,      implementiert oder einsetzt, richten sich Funktionalität, Umfang und      Anforderungen nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  2. Ergebnisse      digitaler oder KI-gestützter Systeme können insbesondere von      Datenqualität, Datenverfügbarkeit, Drittanbietern, Schnittstellen und      technischen Rahmenbedingungen abhängen.
  3. Automatisierte      oder KI-gestützte Ergebnisse ersetzen keine gesetzlich, technisch oder      organisatorisch vorgeschriebene menschliche Prüfung, Entscheidung oder      Freigabe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Der      Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Daten, Dokumente und      Informationen rechtmäßig für den vereinbarten Zweck verarbeitet werden      dürfen.
  5. Änderungen      an externen Systemen, Schnittstellen, Plattformen oder Diensten Dritter      liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von VMI, soweit VMI diese      Änderungen nicht zu vertreten hat.

§ 11 Vertraulichkeit

  1. Beide      Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen      vertraulichen geschäftlichen, technischen, finanziellen und betrieblichen      Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Vertrauliche      Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen      Vertrages verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden,      die sie zur Vertragserfüllung benötigen.
  3. Die      Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die      nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt      wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden      müssen.
  4. Gesetzliche      Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
  5. Soweit      erforderlich, können ergänzend gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen      oder NDAs abgeschlossen werden.

§ 12 Datenschutz

  1. Personenbezogene      Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen      verarbeitet.
  2. Weitere      Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus      der Datenschutzerklärung von VMI.
  3. Soweit      für eine Leistung eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen      die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine entsprechende      Vereinbarung.

§ 13 Einsatz von Mitarbeitern und Dritten

  1. VMI      ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie      Fachkräfte, Spezialisten oder Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern nicht      ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde.
  2. VMI      bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung der      vereinbarten Leistungen verantwortlich.

§ 14 Haftung

  1. VMI      haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober      Fahrlässigkeit beruhen.
  2. VMI      haftet ebenfalls unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder      Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend      vorgeschrieben ist.
  3. Bei      leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet      VMI nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren      Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die      ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und      auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im      Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden      ausgeschlossen.
  5. VMI      haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf unrichtigen,      unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen, Unterlagen,      Daten oder Weisungen des Kunden beruhen, soweit VMI diese Umstände nicht      zu vertreten hat.
  6. Bewertungen,      Feststellungen und Empfehlungen von VMI beziehen sich auf die zum      Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen sowie den      vereinbarten Prüfungs- oder Beratungsumfang.
  7. Zwingende      gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 15 Höhere Gewalt

  1. Keine      Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher      Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres      zumutbaren Einflussbereichs liegen.
  2. Hierzu      zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen,      Pandemien, Streiks, erhebliche Verkehrs- oder Reisebeschränkungen,      Ausfälle kritischer Infrastruktur oder vergleichbare Ereignisse.
  3. Die      betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht      sich, die Auswirkungen angemessen zu begrenzen.
  4. Dauert      das Ereignis über einen längeren Zeitraum an und ist einer Partei die      Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar, können die Parteien den      betroffenen Auftrag entsprechend anpassen oder beenden. Bereits erbrachte      Leistungen sind zu vergüten.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektbezogene      Einzelaufträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der      vereinbarten Leistungen.
  2. Für      laufende Beratungs-, Retainer-, Management- oder Supportverträge gelten      die im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
  3. Das      Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund      bleibt unberührt.
  4. Bis      zum Wirksamwerden einer Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie      bereits entstandene und nicht vermeidbare Kosten sind zu vergüten.

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der      Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten      Forderungen aufrechnen.
  2. Zur      Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit      sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es      gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter      Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist      der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder      ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bremerhaven, Deutschland,      ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im      Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
  3. VMI      bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu      verklagen.

Die Beschränkung der Gerichtsstandsklausel auf Kaufleute bzw. entsprechende öffentlich-rechtliche Vertragspartner entspricht § 38 ZPO. Gesetze im Internet

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen      und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in      Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben      ist.
  2. Individuelle      Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben hiervon unberührt.
  3. Sollte      eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder      undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon      unberührt.
  4. An die      Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die      gesetzlichen Vorschriften.

Viana Marine & Industrial Consulting UG (haftungsbeschränkt) Stand: August 2026

Copyright © 2026 VMI Consulting – Alle Rechte vorbehalten.

Unterstützt von

Diese Website verwendet Cookies.

Wir setzen Cookies ein, um den Website-Traffic zu analysieren und dein Nutzererlebnis für diese Website zu optimieren. Wenn du Cookies akzeptierst, werden deine Daten mit denen anderer Nutzer zusammengeführt.

AblehnenAnnehmen